staatl. geprüfte Hairstylistin Alexandra Rentsch in Isernhagen bei Hannover Spezialistin für Echthaarverlängerung, Echthaarverdichtung, Farb/Schnittberatung u.v.m.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand/ Zustandekommen des Vertrages
1. Vertragsgegenstand ist die
Haarverlängerung/ Haarverdichtung der Kundin/des Kunden für einen
begrenzten Zeitraum, maximal jedoch 6 Wochen ab Behandlungstermin mit
von mir bei einem Lieferanten nach Absprache mit der Kundin/dem Kunden
bestelltem Echthaar.
2. Der Vertrag kommt nach einem
Beratungsgespräch zwischen der Kundin/dem Kunden und mir zustande und
beinhaltet die Einarbeitung des von mir bei einem Lieferanten bestellten
Echthaares in das Haar der Kundin/des Kunden.
3. Am Tage des Vertragsschlusses hat
die Kundin/der Kunde eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars
zu leisten.
§ 2 Terminvereinbarung
1. Die vereinbarten Termine für die
von mir zu erbringenden Leistungen (Haarverlängerung/
Haarverdichtung/Kontrolltermine) sind verbindlich.
2. Eine Absage der Kundin/des Kunden
hat spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen.
3. Sagt die Kundin/ der Kunde nicht
rechtzeitig ab, verliert sie/er die in § 3 Abs. 1 und 3 gewährten Rechte
und ist mir zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Letzteres gilt nicht,
wenn die Kundin/ der Kunde die fehlende Absage oder die fehlende
Rechtzeitigkeit der Absage nicht zu vertreten hat. Die Höhe des Schadens
beträgt in diesem Fall 20 % des vereinbarten Gesamthonorars. Der
Kundin/dem Kunden ist jedoch gestattet, mir nachzuweisen, dass mir gar
kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist.
§ 3 Rücktritt
1. Beide Parteien dürfen vom Vertrag
zurück treten, wenn mein Lieferant den Liefertermin von in der Regel 7
Werktagen um mehr als 21 Tage überschreitet.
2. Ich verpflichte mich, die
Kundin/den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
informieren.
3. Im Falle eines Rücktritts nach Abs.
1 erhält die Kundin/ der Kunde ihre/seine geleistete Anzahlung
unverzüglich zurück.
4. Für die weiteren Rechte der
Kundin/des Kunden z.B. wegen Verzuges oder Unmöglichkeit gilt § 5 Abs. 5
entsprechend.
§ 4 Kündigung
1. Kündigt die Kundin/der Kunde vor
Vollendung der Haarverlängerung/ Haarverlängerung, schuldet sie/er
trotzdem die vereinbarte Vergütung. Sie/ er kann jedoch die Aufwendungen
abziehen, die ich erspare, oder die ich durch anderweitige Verwendung
meiner Arbeitskraft erwerbe oder böswillig zu erwerben unterlasse. Die
nicht ersparten Aufwendungen betragen in der Regel 20% des vereinbarten
Gesamthonorars. Der Kundin/dem Kunden ist jedoch gestattet, mir
nachzuweisen, dass mir tatsächlich geringere oder keine Aufwendungen
entstanden sind oder dass mein anderweitiger Erwerb bzw. dessen
böswilliges Unterlassen höher ist.
§ 5 Obliegenheiten/ Gewährleistung
1. Die wahrheitsgemäße Antwort der
Kundin/des Kunden der im Auftragsbogen gestellten Fragen, einschließlich
der zu Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahme, ist Vertragsgrundlage.
2. Aufgrund der natürlichen
Beschaffenheit des menschlichen Haares und aufgrund des natürlichen
Haarwachstums ist die Haltbarkeit einer Haarverlängerung/Haarverdichtung
von vornherein begrenzt. Sie beträgt bis zu 6 Wochen und setzt voraus,
dass die Kundin/der Kunde die vom Lieferanten der Haare und
Haarverbindungsmittel vorgeschriebenen Pflegemittel verwendet.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass andere Pflegemittel zu einer
Auflösung der Verbindung zwischen eigenem und fremdem Haar führen können
und daher unbedingt die auf der Membercard und auf meiner Homepage
„www.smoothorcurly.de“ beschriebenen Pflegehinweise zu beachten sind.
3. Spätestens 4 Wochen nach der
Behandlung ist die Kundin/der Kunde, die Haarbehandlung von mir
kontrollieren zu lassen. Die Kundin/der Kunde hat zu diesem Termin die
gegebenenfalls bis dahin ausgefallenen Haarsträhnen mitzubringen um sie
erneut einarbeiten zu lassen.
4. Eine Mängelrüge der Kundin/des
Kunden muss schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen, um mir
Gelegenheit zu einer Nachbesserung zu geben. Die Kundin/dem Kunden
obliegt es, im Falle einer im Rahmen der Nachbesserung gewünschten
Haarentfernung wegen Mängeln, die Haare durch mich entfernen zu lassen.
Bei Entfernung durch Fremde erlöschen die Mängelgewährleistungsanprüche
der Kundin/des Kunden. Erst, wenn die Nacherfüllung durch mich
fehlgeschlagen ist, kann der Kunde mindern oder zurück treten.
5. Die gegebenenfalls weiteren
gesetzlichen Schadensersatzansprüche der Kundin/des Kunden bleiben
unberührt. Für Sachschäden hafte ich jedoch nur im Falle des Vorliegens
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Für verkaufte Waren, wie Pflegemittel, Bürsten u.Ä. behalte ich mir das
Eigentumsrecht bis zur endgültigen Bezahlung vor.
§ 7 Abschlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
©2012, Rechtsanwältin Küper, 30163 Hannover
Urheberrechtlicher Hinweis: Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen
dem Urheberrechtsschutz. Unberechtigter Gebrauch ist untersagt.